Kursangebote / Beruf und Karriere / Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Anspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Beschäftigten, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben.
Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d.h. fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird.
Kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche bzw. dienstliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dagegensprechen. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung unverzüglich und schriftlich unter Angabe des Grundes mitteilen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr wiederholt abgelehnt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie auf dem Landesportal Schleswig-Holstein (www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de)
Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung:
Anmeldung: Sie melden sich für die Weiterbildung verbindlich an.
Auswahl: Sie wählen eine Weiterbildungsveranstaltung aus, die für die Bildungsfreistellung zertifiziert ist und überprüfen die Anerkennung beim Anbieter oder unter www.bildungsfreistellung.schleswigholstein.de.
Gespräch mit dem Arbeitgeber: Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie vom Anbieter.
Teilnahme: Sie schließen die Weiterbildung erfolgreich ab
Teilnahmebescheinigung: Sie erhalten vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung. Damit bescheinigen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Teilnahme.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Anspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Beschäftigten, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben.
Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d.h. fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird.
Kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche bzw. dienstliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dagegensprechen. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung unverzüglich und schriftlich unter Angabe des Grundes mitteilen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr wiederholt abgelehnt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie auf dem Landesportal Schleswig-Holstein (www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de)
Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung:
Anmeldung: Sie melden sich für die Weiterbildung verbindlich an.
Auswahl: Sie wählen eine Weiterbildungsveranstaltung aus, die für die Bildungsfreistellung zertifiziert ist und überprüfen die Anerkennung beim Anbieter oder unter www.bildungsfreistellung.schleswigholstein.de.
Gespräch mit dem Arbeitgeber: Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie vom Anbieter.
Teilnahme: Sie schließen die Weiterbildung erfolgreich ab
Teilnahmebescheinigung: Sie erhalten vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung. Damit bescheinigen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Teilnahme.
Titel | Datum | Ort | Nr. | Kursstatus |
---|---|---|---|---|
Bildungsurlaub: Yoga und Pilates zum Stressabbau |
Wann:
Mo. 15.07.2024, 9.00 Uhr
|
Wo:
VHS, Tornescher Hof 2, Raum 02
|
Nr.:
241-2000
|
Status:
Anmeldung auf Warteliste
|